Stand: 22.2.2025 [MN]
Termine 2025
Jahreshauptversammlung mit Neuwahl Vorstand: 8.2.25 20:00 Uhr, Schützenhaus Immichenhain
Schießleiterausbildung: 16.2.2025 10:00 Uhr
Arbeitseinsatz Verein: 1.3.2025
Schützenhaus geschlossen vom 3.3. – 27.3.2025
(Renovierungsarbeiten)
Vereinsmeisterschaften 6. – 24.4.2025
Arbeitseinsatz Verein: 26.4.2025
Arbeitseinsatz Verein: 14.6.2025
Königsschießen Kleinkaliber: 26.10.2025
Schützenhaus geschlossen: Ostersonntag (20.4.25), Pfingstsonntag (8.6.25),
Volkstrauertag (16.11.25), Totensonntag (23.11.25)
Dorffest Immichenhain 2025: kein Großkaliberschießen (Termin steht noch nicht fest)
Mit großer Betroffenheit und tiefer Trauer nehmen wir Abschied von unserem
Vereinskameraden und Vorstandsmitglied
Alexander Stein
der im Alter von 50 Jahren verstorben ist.
Alexander war seit dem 10.7.1983 aktives Mitglied und einer der Leistungsträger in unserem Verein.
Seit vielen Jahren bekleidete er auch das Amt des Schatzmeisters und hat in diesem Bereich
hervorragende Arbeit gleistet.
Wir verlieren mit Alexander einen verlässlichen, kompetenten, engagierten und immer fröhlichen
Vereinskameraden.
Unser Mitgefühl gilt allen Angehörigen.
Wir werden Alexander ein ehrendes Andenken bewahren.
Schützenverein 1966 Immichenhain e.V.
Vorsitzender Norbert Miltz
Bitte beachten:
Sollten sich die Adresse eines Mitglieds durch Umzug geändert haben, bitten wir um zeitnahe Mitteilung der korrekten Adresse. Leider kommen von uns versendete Schreiben an Mitglieder immer wieder als unzustellbar zurück. Im Wiederholungsfall erhalten diese dann von uns keine Einladungen und sonstige Anschreiben mehr.
Selbiges gilt auch für Änderungen der Kontoverbindungen zum Einzug der Aufnahmegebühr und jährlichen Mitgliedsbeiträge. Rückweisungen der Banken vom Einzug des jährlichen Beitrages
stellen wir dem Mitglied mit einer Bearbeitungsgebühr von jeweils 5.-€ zzgl. zum fälligen Jahresbeitrag in Rechnung. Derartige Vorfälle verursachen viel zusätzliche, unnötige Arbeit und
Portokosten. Achtung: Eine Zahlungsrückstand von drei Monaten und die Nichtzahlung des Mitgliedsbeitrages führt laut unserer Vereinssatzung zum Ausschluss aus dem Verein - auch
rückwirkend.
Änderungsmeldungen sind jederzeit auch per E-Mail möglich an Schuetzenverein-Immichenhain@outlook.de
Waffengesetz (WaffG) § 15 Schießsportverbände, schießsportliche Vereine
"(...) (5) Der schießsportliche Verein ist verpflichtet, der zuständigen Behörde Sportschützen, die Inhaber einer Waffenbesitzkarte sind und die aus ihrem Verein ausgeschieden sind, unverzüglich zu benennen."
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